Wann spricht man von Berufsunfähigkeit (BU)?
Die genaue Definition von Berufsunfähigkeit steht seit kurzem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG): „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersgerechtem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können aber von Versicherer zu Versicherer anders aussehen – wenn auch nur geringfügig. Da diese Feinheiten oft schwierig zu erkennen sind, sollten Sie sich beraten lassen und/oder die Bedingungen der Anbieter vor Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall genau prüfen. Als erste Hilfe können Sie unsere Bedingungscheckliste nutzen.

Als versichert gilt normalerweise immer der Beruf, der zum Zeitpunkt des Eintretens der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Wird nun ein gewisser, voraussichtlich länger andauernder Grad von Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen (in der Regel genügen 50%), gilt der Versicherte als berufsunfähig und erhält die versicherte Rente solange, wie Berufsunfähigkeit bestehen bleibt, maximal aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Dies ist meistens das 60. oder 65.Lebensjahr.

Wie lange die ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung nun voraussichtlich andauern muss, damit die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Sehr viele der neueren Versicherungsbedingungen sehen hierfür einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor. Bei älteren bzw. einfacheren Bedingungen ist hierfür ein Zeitraum von bis zu 3 Jahren vorgesehen!

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Jeder, der nicht sehr vermögend ist, braucht eine Berufsunfähigkeits-
versicherung.

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